Werwolfprozesse
Im Zuge der Hexenverfolgungen wurden auch zahlreiche Männer vor Gericht gebracht und hingerichtet. Eine beträchtliche Anzahl von ihnen wurde der Werwolfverwandlung bezichtigt, vor allem Hirten.
Nach einer Reihe von Verfahren im Herzogtum Burgund fand 1589 in Bedburg bei Köln der in der Kriminalgeschichte bekannteste Werwolfprozess statt: Der Bauer Peter Stubbe (auch Stübbe oder Stump) wurde zusammen mit seiner Tochter und seiner Geliebten hingerichtet, weil er angeblich mindestens 13 Kinder umgebracht und sich an zwei Mädchen vergangen hatte.
Ob es sich hierbei um einen wirklichen Werwolfprozess oder um ein inszeniertes Gerichtsverfahren gegen einen politisch unbequemen Mann handelte, ist umstritten. Auf jeden Fall stieß der Fall auf große Resonanz, und selbst in den Niederlanden, in Dänemark und in England erschienen Flugblätter, teilweise mit Holzschnitten geschmückt, in denen die tatsächlichen oder angeblichen Gräueltaten des Peter Stubbe in allen Einzelheiten geschildert wurden. Seither trug der Werwolf im Gebiet zwischen den Flüssen Erft und Rur den Namen Stüpp.
Werwolfprozesse traten meist wellenförmig in Gegenden auf, die unter einer Wolfsplage litten, z.B. Franche-Comté und das französische Jura, aber auch der Hunsrück, der Westerwald und das Nassauer Gebiet.
In der zumeist populärwissenschaftlichen Literatur ist häufig von ca. 30.000 Werwolfangriffen bzw. 30.000 Werwolfprozessen (in einem Zeitraum zwischen 1520 und 1630 und meistens in Frankreich) die Rede, doch ist diese Zahl historisch nicht belegt. Sie wird von Fachleuten in Sachen Hexen- und Werwolfprozesse als publikumswirksame Spekulation abgelehnt.